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Vereinsordnung

Gemeinsame Grundsätze

Unsere Vereinsordnung bildet die Grundlage für ein respektvolles, verlässliches und faires Miteinander innerhalb der Volleyballabteilung. Sie enthält wichtige Regelungen und gemeinsame Grundsätze für den Trainings- und Spielbetrieb sowie für den Umgang mit Hallen, Materialien und organisatorischen Aufgaben. Bitte macht euch mit den geltenden Vorgaben vertraut und tragt dazu bei, dass unser Vereinsleben auf und neben dem Spielfeld reibungslos funktioniert. 

Verhaltenskodex

Die Vereinsordnung soll dabei helfen, Missverständnisse zu vermeiden, Zuständigkeiten klar zu benennen und ein respektvolles Miteinander zu fördern. Fairness, Verlässlichkeit und ein verantwortungsbewusstes Auftreten gelten nicht nur auf dem Spielfeld, sondern bei allen Aktivitäten innerhalb der Volleyballabteilung.

Verhaltenskodex für Mannschaften

Finanzielle Verpflichtungen

  • Der Vereinsbeitrag ist ordnungsgemäß zu entrichten.
  • Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung müssen dem Verein schnellstmöglich mitgeteilt werden. Entstehende Rückbuchungs- oder Stornokosten trägt das jeweilige Mitglied.
  • Verbandsstrafen gegen eine Mannschaft werden von der jeweiligen Mannschaft selbst getragen.
  • Anfallende Kosten für Spielverlegungen und Pokalspiele sind von der Mannschaft eigenständig zu tragen.
  • Falls erforderlich, kümmert sich die Mannschaft eigenständig um die Suche nach Sponsoren.
  • Die Kosten für Trikots sind von der Mannschaft beziehungsweise den Spielern selbst zu tragen.

Sportliche Grundsätze

  • Für den Trainings- und Spielbetrieb gelten das Durchlässigkeitsprinzip und das leistungsorientierte Prinzip.
  • Von allen Spielern wird eine regelmäßige Teilnahme am Training erwartet.
  • Absagen für Trainingseinheiten und Spieltage müssen fristgerecht erfolgen, damit eine zuverlässige Trainings- und Spieltagsplanung möglich ist.

Halle und Equipment

  • Festgestellte Missstände in der Halle müssen im Hallenbuch eingetragen oder direkt an den Verein gemeldet werden.
  • Nach dem Training oder einem Spieltag ist die Sauberkeit der Halle sicherzustellen.
    • Es dürfen keine Alkoholspuren, Abfälle oder sonstigen Verschmutzungen zurückbleiben.
    • Die Halle, die Umkleideräume, die Mülleimer und der Schulhof müssen kontrolliert werden.
    • Die Hallentür muss am Abend ordnungsgemäß abgeschlossen werden.
    • Das Licht muss ausgeschaltet werden.
    • Der Schulhof ist nach dem Verlassen der Halle direkt zu verlassen.
  • Mit dem Vereins- und Mannschaftsequipment ist sorgfältig umzugehen. Kleinere Reparaturen sollen nach Möglichkeit eigenständig durchgeführt werden.

Schiedsrichter

  • Die Schiedsrichterausbildung innerhalb der Mannschaft soll aktiv vorangetrieben werden.
    • Die Mannschaft muss mindestens über ausreichend qualifizierte Schiedsrichter für den eigenen Spielbetrieb verfügen.
    • Mannschaften ab der Oberliga sind selbst für die Ausbildung und Bereitstellung der erforderlichen B-Schiedsrichter verantwortlich.
  • Verbandsstrafen aufgrund fehlender oder nicht ausreichend qualifizierter Schiedsrichter trägt die jeweilige Mannschaft.
  • Falls erforderlich, organisiert die Mannschaft eigenständig Schiedsrichter für Saison- und Pokalspiele sowie für Spiele in der Verbandsliga.

Mithilfe und Öffentlichkeitsarbeit

  • Die Mannschaft beteiligt sich an Aufgaben und Veranstaltungen innerhalb des Vereins.
    • Mithilfe bei TVA-Veranstaltungen gemäß Sheet 1 der Anlage
    • Unterstützung anderer TVA-Mannschaften bei entsprechenden Anfragen
    • Mithilfe bei der Organisation und Durchführung von Turnieren
    • Bereitstellung von jeweils drei Helfern für den Auf- und Abbau der Beachvolleyballplätze
  • Hallenzeiten für Trainingseinheiten und Spiele werden mit dem Verein und den anderen Mannschaften abgestimmt.
  • Jede Mannschaft unterstützt ihren öffentlichen Auftritt.
    • Bereitstellung von Mannschafts- und Spielerporträts sowie Spielberichten für die Website
    • Verlinkung und Veröffentlichung von Spielberichten und weiteren Beiträgen auf Facebook

Unterstützung durch den Verein und die Abteilungsleitung

  • Der Verein reserviert die benötigten Hallenzeiten für den Trainings- und Spielbetrieb sowie für die Ferien.
  • Benötigtes Spielmaterial wird vom Verein zur Verfügung gestellt und einmal jährlich vor Saisonbeginn beschafft.
  • Der Verein übernimmt die Kosten für:
    • Spielerpässe
    • Trainer im Trainings- und Spielbetrieb gemäß Trainermatrix
    • den Trainer bei einem Vorbereitungsturnier
    • den Trainer bei einem Trainingslager
    • Schiedsrichter ab der Verbandsliga
  • Anfragen an den Verein werden innerhalb von 72 Stunden beantwortet.